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Einige Firmen speichern Daten über Kredite, Inkassobetreibungen

da kann es auch vorkommen das etwas falsch gespeichert wurde bzw. Sie damit überhaupt nicht einverstanden sind. Sie haben auch das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu fordern. Weiters haben Sie das Recht die Löschung falscher Daten bzw. die Löschung aller Daten zu verlangen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 26 des Datenschutzgesetzes.

Sie benötigen dazu:

  • Vollständiger Vor- & Familienname (+ evtl. frühere Namen für eine raschere Zuordnung)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Adresse (+ evtl. frühere Adressen für eine raschere Zuordnung)
  • Identitätsnachweis (z.B. Kopie Ihres Reisepasses, Führerschein etc.)

https://www.ksv.at/selbstauskunft-dsg2000

http://www.crif.at/services-fur-konsumenten/CRIF-Online-Auskunft/Pages/CRIF-Auskunft.aspx

https://www.creditreform.at/contact-forms/kontakt-center.html

http://www.bisnode.at/uberuns/eigenauskunft-datenschutz/

CHECKLISTE zur Selbstauskunft über Datenbanken (Kreditauskunfteien)

Lieferungen auf offene Rechnung, Handyverträge, Ratenzahlungsvereinbarungen, etc. stellen Kredite Ihrer jeweiligen Vertragspartner dar. Diese müssen sich absichern, dass die getroffenen Zahlungsvereinbarungen eingehalten werden. Kreditauskunfteien ermöglichen durch sorgfältig und korrekt recherchierte Auskünfte den Kreditgebern, die benötigten Informationen über die Bonität ihrer Kunden einzuholen. Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunfts-, Korrektur- und Löschungsrechte garantieren Ihnen die Aktualität und Transparenz über die vorliegenden Informationen. Diese Checkliste soll die wichtigsten Grundlagen dazu erklären.


Wie arbeiten Kreditauskunfteien?
Kreditauskunfteien sind gesetzlich berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen zu erteilen. Im Rahmen der Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität, insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens - aber auch weiterer kreditrelevanter Umstände - erteilt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit entscheiden Kreditauskunfteien nicht über die Gewährung oder Ablehnung einer Geschäftsverbindung. Ihre Aufgabe ist es, den Kreditgebern Informationen über die Bonität des künftigen Geschäftspartners als Basis für Kreditentscheidungen zu geben.
Die Auskunft wird aus bereits gespeicherten Informationen (Datenbanken), sowie im Auftragsfall aus den im Anlassfall ermittelten Daten erstellt. Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass ein Unternehmen / eine Person über die Ermittlung bonitätsrelevanter Daten informiert wird. Dies kann im Rahmen der Datenerhebung erfolgen. Oft haben Sie dieser Auskunftserstellung bereits bei Bestellung oder bei Vertragsabschluss Ihrem Vertragspartner gegenüber zugestimmt.


Wie erfahre ich, welche Daten über mich gespeichert sind?
Ein umfangreiches Auskunftsrecht ist im Datenschutzgesetz geregelt. Es genügt ein formloser, schriftlicher Antrag an die jeweilige Kreditauskunftei. Um den Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden, müssen die Kreditauskunfteien Ihre Identität sicherstellen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihrer Anfrage die Kopie eines Lichtbildausweises beizufügen.
Die Kreditauskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen innerhalb von 8 Wochen die verlangte Selbstauskunft zuzusenden.


Welche Kosten entstehen für die Selbstauskunft?
Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass Sie Ihre Selbstauskunft über den aktuellen Datenbestand einmal jährlich unentgeltlich erhalten. Die Beauftragung eines Dritten verursacht Ihnen daher regelmäßig Kosten, die der Gesetzgeber durch die Einräumung des jährlich kostenfreien Auskunftsrechtes gerade vermeiden will.


Was kann ich gegen fehlerhafte Einträge tun?
Ebenfalls im Datenschutzgesetz ist geregelt, dass unrichtige und nicht aktuelle Daten korrigiert oder gelöscht werden müssen. Auch hier empfiehlt es sich, einen schriftlichen, formfreien Antrag an die Kreditauskunftei zu stellen.


Was passiert bei strittigen Forderungen?

Kreditauskunfteien verarbeiten Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Daran kann ein Kreditgeber erkennen, wie sorgfältig Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Sie dienen daher Ihrer Kreditwürdigkeit. Kreditauskunfteien entscheiden bei bestrittenen Forderungen nicht darüber, ob diese zu Recht bestehen. Diese nehmen daher bis zur Erledigung keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit.


Kann ich mich aus einer (Bonitäts-)Datenbank komplett löschen lassen?
Im Datenschutzgesetz ist das Widerspruchsrecht geregelt. Sofern die Verwendung Ihrer Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene - Unternehmen und Privatperson - das Recht, gegen die Speicherung und Verwendung der Daten Widerspruch zu erheben.
Die Daten sind binnen acht Wochen aus der Datenanwendung zu löschen, sofern das Gesetz nicht Ausnahmen vorsieht. Der Antrag dazu sollte ebenfalls schriftlich, mit Beilage einer Ausweiskopie erfolgen.


Welche Konsequenzen hat Ihr Ansuchen auf Löschung?
Ihr Vertragspartner (Kreditgeber oder Lieferant) möchte sicherstellen, wer sein Kunde ist und ob dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Kreditauskunfteien kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und löschen auf Ihren Antrag hin SÄMTLICHE über Sie gespeicherte Daten, nicht nur jene die zwar sachlich richtig, aber von Ihnen nicht gewünscht sind (Zahlungsanstände, Insolvenzen, etc).
Dies geschieht deshalb, weil sonst ein unvollständiges und im Einzelfall damit unrichtiges Bild Ihrer Bonität vermittelt würde.
Durch eine Löschung können Sie daher keine bessere Bonität erhalten.
Im Gegenteil, ab diesem Moment werden Sie für Ihren Kreditgeber ein völlig Unbekannter, da keinerlei Informationen über Sie vorliegen. Sogar Ihre Namens- und Adressdaten sind gelöscht. Die Chancen auf eine Kreditgewährung oder eine Lieferung auf Rechnung sinken dadurch beträchtlich.


Nützliche Tipps und Links
Legen Sie schriftlichen Anträgen immer eine Ausweiskopie bei. Es dient auch Ihrer Sicherheit, damit kein Dritter Zugang zu Ihren Daten erhält oder diese sogar verändert.

ACHTUNG: Der Gesetzeber räumt Ihnen kostenfreie Auskunfts- und Löschungsrechte ein. Die Beauftragung eines Dritten verursacht Ihnen nicht notwendige Kosten. Es werden Ihnen Rechte und Leistungen zugesagt, die Ihnen schon der Gesetzgeber ohnehin eingeräumt hat und zu denen die Kreditauskunfteien jedenfalls verpflichtet sind.

ACHTUNG: Ein Antrag auf Löschung Ihrer Daten hat zur Folge, dass Ihr Kreditgeber oder Lieferant keinerlei bonitätsrelevante Informationen (nicht einmal Name und Adresse) erhält. Daher wird Ihre Bonität durch Löschung der Daten keinesfalls verbessert.

Die meisten Auskunfteien haben online Informationen zur Selbstauskunft veröffentlicht.

Diese Checkliste ist eine demonstrative Auflistung und soll Konsumenten als Unterstützung dienen.
Quelle:© Fachverband Finanzdienstleister